(Zu)-Stiftungen

Von besonderer Bedeutung sind (Zu-)Stiftungen. Nur sie erhöhen das Stiftungsvermögen und stärken damit die finanzielle Basis der Stiftung.

Unter einer Zustiftung verstehen wir die Erhöhung einer bereits geleisteten Stiftungssumme (Stiftung). Zustiftungen bzw. Stiftungen sind ab 5.000 Euro in jeder beliebigen Höhe möglich.

Es sind auch Anspar-Zustiftungen möglich. Ab monatlichen Sparraten von 20 Euro kann eine Zustiftung angespart werden. Schicken Sie uns eine eMail, wir informieren Sie gerne ausführlich.

(Zu-)Stiftungen werden steuerlich besonders gefördert, insbesondere wenn ein neuer Stiftungsfonds eröffnet wird (mehr Informationen zu den steuerlichen Vorteilen finden Sie hier). Eine sinnvolle Aktivität des Stiftungsfonds ist allerdings erst ab einer Ausstattung mit mindestens 50.000 Euro möglich (mehr Information zu den Projekt-Fonds finden Sie hier).