Internationale Liga für Menschenrechte fordert Anerkennung der kurdischen Identität
Liga-Vizepräsident Rolf Gössner:
„Die Stigmatisierung und Ausgrenzung von Kurdinnen und Kurden in der Bundesrepublik als potentielle ‚Terroristen’ muss endlich beendet werden. Die Liga fordert eine Gleichstellung mit anderen Migrantengruppen.“
Nach über 50jähriger Migration lebt heute schätzungsweise fast eine Million Kurdinnen und Kurden in der Bundesrepublik Deutschland, die als Arbeitsmigranten oder als politische Flüchtlinge aus der Türkei, dem Iran, Irak und Syrien hierher gekommen oder geflohen sind. Obwohl es sich um eine der größten Migrantengruppen in der Bundesrepublik handelt, ist sie jedoch bis heute nicht als eigenständig anerkannt, weil ihre Mitglieder in der Regel den jeweiligen Staaten zugeordnet werden, aus denen sie stammen und ausgewandert sind. Dadurch werden ihnen bestimmte Rechte wie etwa Teilhabe an spezifischen Integrationsmaßnahmen verwehrt.
Bereits 1991 hatte der Auswärtige Ausschuss des Bundestags das Problem erkannt, ohne dass sich bis heute etwas geändert hätte: Hierzulande lebe eine große Gruppe von Kurden, denen auch „die Möglichkeit zur Bewahrung und Entfaltung ihrer kulturellen Identität gegeben werden“ solle (BT-Drs. 12/1362). Diese Forderung muss nach Auffassung der Liga endlich eingelöst werden. Dem steht allerdings die fortwährende Stigmatisierung und Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden und ihren Organisationen als „Terroristen“ bzw. „terroristisch“ entgegen. Die daraus resultierende gesellschaftliche Ausgrenzung und Desintegration hängen mit dem anachronistischen Verbot der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) und den darauf gründenden Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zusammen. Es ist dringlicher denn je, diesen Umstand zu ändern.
Die Liga ist der Auffassung, dass in dieser Hinsicht ein grundlegender Paradigmenwechsel notwendig ist. Dazu gehören insbesondere auch Forderungen, die bereits in der sog. Berliner Erklärung enthalten sind, die auf einer Konferenz der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland (YEK-KOM) im September 2009 verabschiedet wurden (vgl. www.kurdenindeutschland.de): u.a.
- Anerkennung der kurdischen Migranten als eigenständige Migrantengruppe und Gleichstellung mit den anderen Migrantengruppen in der Bundesrepublik;
- Aufhebung des PKK-Verbots und damit zusammenhängender Betätigungsverbote für kurdische Organisationen sowie Beendigung der Repressionsmaßnahmen, um die Integration der Kurden in die deutsche Gesellschaft zu fördern;
- Förderung spezifischer Beratungs- und Betreuungsprojekte, Herausgabe von Informationsmaterialien in kurdischer Sprache, Ausweitung des Muttersprachenunterrichts in Kurdisch auf alle Bundesländer sowie Gleichbehandlung von Kurden bei fremdsprachigen Sendungen durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk;
- Zulassung kurdischer Namen, auch wenn diese von den Behörden der Herkunftsländer nicht anerkannt werden;
- Anerkennung des Newroz-Festes als Feiertag in Anlehnung an den Beschluss der UNESCO-Generalversammlung vom 23. Februar 2010;
- Aufnahme kurdischer Vertretungen in den Bundesbeirat für Integration;
- Keine Abschiebungen von Kurdinnen und Kurden sowie Beendigung der Praxis des Widerrufs von anerkanntem Asylstatus;
- Verstärkter Einsatz der Bundesregierung und der Europäischen Union für die friedliche und demokratische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei im Zuge des EU-Beitrittsprozesses.
Ziel ist es, eine Gleichstellung der in Deutschland lebenden Kurden mit anderen Migrantengruppen zu erreichen. Nach Ansicht der Liga sind diese Forderungen ein wichtiger Schritt hierzu und zur Integration eines nicht unwesentlichen Teils der Bevölkerung.
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Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
International League for Human Rights – FIDH/AEDH Germany
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ethecon – Stiftung Ethik & Ökonomie schließt sich diesen Forderungen an.