Amnesty International setzt sich für die Einhaltung der Menschenrechte weltweit ein. Grundlage des Einsatzes sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die auf ihr basierenden verbindlichen Menschenrechtsabkommen, wie z.B. der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte, der Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die UN-Anti-Folterkonvention und auch die Genfer Flüchtlingskonvention. Auf europäischer Ebene kommt dann noch die Europäische Menschenrechtskonvention hinzu. Zur Menschenrechtsarbeit von Amnesty gehört auch der Einsatz zum Schutz von Flüchtlingen auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention und weiterer Standards des internationalen Flüchtlingsrechts. So fordert Amnesty International die Einhaltung des Verbots des „refoulement“, das heißt der Ausweisung, Abschiebung, Zurückschiebung und Auslieferung von Flüchtlingen in ein Land, in dem sie konkret von schweren Menschenrechtsverletzungen bedroht wären. Die Organisation setzt sich für einen Zugang von Asylsuchenden zu einem fairen und umfassenden Asylverfahren ein und fordert, dass in diesem Verfahren die Menschenrechte im Herkunftsland die Entscheidungsgrundlage bilden.
Das Recht von Asylsuchenden auf Zugang zu einem fairen und umfassenden Asylverfahren wird in Europa in vielen Fällen nicht gewährt. Dies geschieht weniger dann, wenn Flüchtlinge bereits in ein Land eingereist sind. Häufig wird der Zugang aber verwehrt, indem Asylsuchende auf dem Weg in ein Aufnahmeland aufgegriffen und ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe in den Transitstaat oder sogar das Herkunftsland zurückgeschickt werden. Diese Praxis ist seit einigen Jahren vor den Grenzen Europas und insbesondere vor und an den Seegrenzen Europas zu beobachten.
Für Migranten und Asylsuchende gibt es kaum Möglichkeiten, legal nach Europa zu gelangen. Deshalb versuchen viele Migranten und Asylsuchende, mit untauglichen Booten auf dem Seeweg Europas Grenzen zu erreichen. Dies ist lebensgefährlich, Viele kommen dabei ums Leben. Wer von den Grenzpolizisten aufgegriffen wird, muss damit rechnen, dass ein Asylgesuch nicht entgegengenommen wird und eine Zurückschiebung in ein Transitland mit Inhaftierung und Misshandlung und späterer Rückschiebung ins Herkunftsland erfolgt. Darüber wird zwar in den Medien berichtet ebenso wie über Menschen, die auf dem Weg nach Europa ertrunken sind. Ein Politikwechsel ist damit nicht erreicht worden. Im Gegenteil. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren die Abwehrmaßnahmen gegenüber Migranten und Flüchtlingen an und vor den Grenzen noch verstärkt und greifen dabei auch zu menschenrechtswidrigen Maßnahmen.
Elias Bierdel hat als Vorsitzender von Cap Anamur im Jahre 2004 zusammen mit seinen Mitstreitern in einer Rettungsaktion 37 Schiffbrüchige im Mittelmeer gerettet. Es handelte sich um Migranten und Asylsuchende aus afrikanischen Ländern. Die italienischen Behörden erlaubten erst nach tagelanger Irrfahrt die Einfahrt in einen Hafen. Mit dieser Rettungsaktion haben er und sein Team nicht nur Menschen gerettet, sondern zugleich das menschenrechtswidrige Verhalten eines Mitgliedstaates der EU aufgezeigt. Dass dies nicht ohne persönliches Risiko war, hat die anschließende Inhaftierung und die Anklage wegen Beihilfe zur illegalen Einreise und der mehrjährige Prozess gegen Elias Bierdel, Stefan Schmidt und Vladimir Daschkewitsch gezeigt. Zum Glück sind sie später freigesprochen worden. Viele Menschen haben Elias Bierdel und sein Team unterstützt. Allerdings wurde ihre Aktion auch von Medien in Deutschland und Italien kritisiert. Schließlich wurde Elias Bierdel auch nicht mehr als Vorsitzender von Cap Anamur wiedergewählt.
Er hat zum Glück nicht aufgegeben. Als Mitgründer der Organisation „borderline-europe – Menschenrechte ohne Grenzen“ wirkt er weiter aktiv daran mit, Flüchtlingsschicksale auf hoher See zu dokumentieren und die menschenrechtswidrige Praxis der EU und ihrer Mitgliedstaaten anzuprangern. Ich hoffe, dass dieser Einsatz langfristig Erfolge bringt, dass Europa einsieht, dass es alles tun muss, um diesen Menschen in Not zu helfen. Die Europäische Union darf nicht weiter schweigen, wenn Mitgliedstaaten die Menschenrechte von Migranten und Flüchtlingen verletzen. Als Wertegemeinschaft, die sich das Eintreten für die Freiheit und die Einhaltung der Menschenrechte zum Ziel gesetzt hat, hat die Europäische Union die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass ihre Mitgliedstaaten die Menschenrechte einhalten, auch gegenüber Flüchtlingen, auch auf hoher See. Elias Bierdel hat seinen mutigen Einsatz mit erheblichen Nachteilen bezahlt. Er hat sich nicht entmutigen lassen. Mit der Rettung der Schiffbrüchigen im Jahre 2004 und seinem weiteren Einsatz für Flüchtlinge hat Elias Bierdel vorbildlich gehandelt. Er hat viele Menschen ermuntert, sich ebenfalls für Flüchtlinge einzusetzen. Er ist ein würdiger Preisträger des „ethecon Blue Planet Award“.