Maßnahmen zur Umsetzung der Stiftungsziele

Verwirklicht werden die Zwecke der Stiftung nach § 2 der Satzung (die vollständige Satzung finden Sie hier)

  • „durch Entwicklung und Förderung von Konzepten ethischen Wirtschaftens als Gegenentwürfe zu ökologisch und sozial unverträglichen Wirtschaftsmodellen.
  • durch Entwicklung und Verbreitung geeigneter Bildungsangebote und -materialien.
  • durch Förderung von Projekten, Forschungen, Gutachten, Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Aktivitäten, die sich mit ethisch verantwortlichem Wirtschaften beschäftigen sowie mit Maßnahmen zum Ausgleich zwischen betriebs- und volkswirtschaftlichen Interessen der Ökonomie und den existentiellen Interessen von Mensch und Umwelt.
  • durch Gewährung von zinslosen oder zinsvergünstigten projekt- und personenbezogenen Darlehen sowie durch pekuniäre und nicht-pekuniäre Zuschüsse zum (Lebens-)Unterhalt bzw. zum Ausgleich von Notlagen an Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen.“